1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr sowie die ganze Dauer der Geschäftsverbindung zwischen der Sunside Energy AG (nachfolgend «Auftragnehmerin» genannt) und ihren Kunden, sofern nicht ausdrücklich abweichende Bestimmungen schriftlich vereinbart wurden. Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen dem Kunden und der Auftragnehmerin abgeschlossenen Vertrags und werden vom Kunden bei schriftlicher Auftragserteilung anerkannt. Die aktuellen AGB sind unter www.sunside-energy.ch/agb abrufbar und können ohne Ankündigung geändert werden. Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Auftragnehmerin ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Gegenstand des Vertrags sind die zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Dienstleistungen. Inhalt und Umfang der Dienstleistungen richten sich nach dem Vertrag.
2. Angebot
Die Auftragnehmerin bietet Dienstleistungen im Energiebereich an, wie insbesondere aber nicht abschliessend die Beratung, Planung, Projektierung, Installation und Handel rund um Energieerzeugungsanlagen und -systeme, Smart-Home- und übergreifende Managementsysteme im Energiebereich sowie die Konzeptionierung von Gesamtlösungen zur Betriebsoptimierung und Energieeinsparung. Die Angebote der Auftragnehmerin sind unverbindlich. In Katalogen, Prospekten oder dergleichen enthaltene Abgaben sind nur massgeblich, wenn sie Inhalt der Auftragsbestätigung sind.
3. Vertragsabschluss und Erfüllungsort
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Auftragnehmerin die schriftliche Auftragsbestätigung versendet hat oder die Lieferung tatsächlich durchgeführt wurde. Erfüllungsort ist Solothurn.
4. Preise
Die Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart wurde, ab Werk bzw. ab Lager, ohne Verpackung, Transport, Aufstellung, Versicherung und Mehrwertsteuer. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Mehrkosten wegen einer von der Auftragnehmerin nicht verschuldeten Verzögerung bei der Klärung von technischen oder rechtlichen Voraussetzungen für die Lieferung oder infolge vom Kunden gewünschter Änderungen in Rechnung zu stellen. Bei Retournierung falsch bestellter Ware kann die Auftragnehmerin zusätzliche Gebühren in Rechnung stellen. Die Preise unterliegen Schwankungen und können aufgrund von Marktänderungen (z.B. Änderung von Rohstoff- und Lieferantenpreisen etc.) angepasst werden.
5. Zahlungen/Eigentumsvorbehalt
Wenn gemäss Auftragsbestätigung nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die Rechnungssumme innert 30 Tagen netto zur Zahlung fällig. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Anzahlungen zu verlangen und die Ausführung ihrer Lieferung vom Erhalt der vereinbarten Anzahlung abhängig zu machen. Die Auftragnehmerin behält sich vor, abhängig von einer unabhängigen Bonitätsauskunft die Zahlungskonditionen anzupassen (z.B. Lieferung gegen Vorauskasse). Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungs- oder anderen Ansprüchen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen zu verrechnen. Ist der Kunde mit seiner Zahlung oder sonstigen Leistungen, die zur Ausführung der Lieferung erforderlich sind, im Verzug, so kann die Auftragnehmerin die Erfüllung ihrer Leistung bis zur vollständigen Zahlung aufschieben, eine angemessene Verlängerung der Leistungsfrist in Anspruch nehmen, den offenen Kauf-, Werkpreis bzw. das offene Honorar fällig stellen, bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und/oder Mahngebühren bzw. Verzugszinsen verrechnen. Für Forderungen, die nicht vertragsgemäss bezahlt werden, wird ab dem 30. Tag der schriftlichen Mahnung ein Verzugszins von 5% erhoben. Bis zur vollständigen Tilgung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Auftragnehmerin.
6. Lieferfrist und Liefertermin
Für die Lieferfrist gilt der Termin in der Auftragsbestätigung. Die Lieferfristen beginnen mit Datum der Auftragsbestätigung zu laufen und setzen die Klärung aller technischen und rechtlichen Voraussetzungen durch den Kunden voraus. Sollte es zu unerwarteten Lieferverzögerungen kommen, ist eine Haftung für geringfügige Lieferverzögerungen mit leichtem Verschulden der Auftragnehmerin ausgeschlossen.
7. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde ist zur Prüfung der Lieferung innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung verpflichtet. Mängel sind sofort schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels zu rügen. Die Auftragnehmerin hat die Wahl, den Mangel durch Verbesserung oder Austausch der bemängelten Sache gegen eine mängelfreie Sache gleicher Gattung zu beheben. Der Kunde kann sich im Fall der Verletzung der Prüfpflicht nicht darauf berufen, dass ihm der Mangel von seinem Abnehmer erst im Zuge der Montage angezeigt wurde. Soweit die Auftragnehmerin die Montage vornimmt, sind auftretende Mängel binnen 10 Tagen nach Bekanntwerden unter möglichst genauer Beschreibung schriftlich zu rügen; dies gilt auch für Mängel, die trotz Prüfung nicht erkennbar waren. Produktionstechnische Unterschiede in der Glasprismierung können nicht als optischer Mangel geltend gemacht werden. Bei der Montage wird von einem ordnungsgemässen Zustand des Daches ausgegangen; dieser wird vom Montagepersonal nicht überprüft (z.B. Dichtheit des Kaltdachs).
8. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche und Austauschkosten sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Verjährung beträgt 1 Jahr ab Kenntnis des Schadens und der Schadensursache. Der Beweis obliegt dem Kunden. Diese Freizeichnung gilt nach Vertragsbeendigung, auch im Fall eines berechtigten Vertragsrücktrittes, weiter.
9. Haftung
Regressforderungen des Kunden gegen die Auftragnehmerin werden hiermit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt auch im Fall des Forderungsüberganges auf den Zahlenden. Die Auftragnehmerin haftet nicht für einseitige Vertragsanpassungen (z.B. Stornierung des Auftrags oder Teilen davon, Änderungen des Leistungsumfangs). Für die Kosten allfällig entstandener Unkosten oder Vorleistungen Dritter sowie andere aus der einseitigen Vertragsänderung entstehende Mehrkosten haftet der Kunde. Der Kunde kann keine Ansprüche aus geringfügigen, zumutbaren Abweichungen der Leistung, welche durch die Sache bedingt sind geltend machen (z.B. bei Holt, Farben, Maserung etc.).
10. Zurückbehaltung
Bei berechtigter Reklamation, ausser in den Fällen der Rückabwicklung, ist der Kunde nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. Die Auftragnehmerin ist ferner berechtigt, ihre Lieferungen zurückzuhalten oder eine angemessene Sicherstellung der Liefer- und Montageforderung zu verlangen, wenn der Vertragspartner mit der Bezahlung fälliger Forderungen in Verzug gerät oder wenn Umstände eintreten, aus denen anzunehmen ist, beim Kunden würden Zahlungsstockungen oder -unfähigkeit vorliegen. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bereits bei Vertragsabschluss vorlagen, der Auftragnehmerin aber nicht bekannt waren.
11. Datenschutz und Adressänderung
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die zur Erfüllung des Vertrags notwendigen personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beidseitig erfüllt worden ist. Wird die Mitteilung unterlassen, gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet wurden.
12. Urheberrechte
Pläne, Skizzen, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen, Angebote und dergleichen bleiben im geistigen Eigentum der Auftragnehmerin. Der Kunde erhält daran keinerlei Nutzungs- oder Verwertungsrechte, welche über den Vertrag hinausgehen. Sollten die oben aufgeführten Materialien in Gewahrsam des Kunden gelangt sein, sind diese auf Verlangen der Auftragnehmerin umgehend an diese zurückzugeben. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
13. Garantiezeiten
Für Materiallieferungen geben wir die vom jeweiligen Hersteller gewährte Produktegarantie weiter. Die Garantiefristen gelten ab Auslieferung des Materials. Für Arbeiten gelten die Rügefristen nach SIA-Norm 118: 2 Jahre für offene Mängel und 5 Jahre für verdeckte Mängel.
14. Vorzeitige Beendigung des Vertrags oder von Teilen des Vertrags
Eine vorzeitige Beendigung des Vertrags oder von Teilen des Vertrags nach Vertragsabschluss muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Wird ein erteilter Auftrag oder Teile davon annulliert, hat die Auftragnehmerin Anspruch auf Entschädigung der bereits erbrachten Leistungen. Das Risiko zeitlicher Verzögerungen, welche auf Anpassungswünsche des Kunden zurückzuführen sind, trägt der Kunde.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren die schweizerische, inländische Gerichtsbarkeit. Die Anwendung von Kollisionsnormen ist ausgeschlossen. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Gerichtsstand Solothurn vereinbart.
Version: 12. Juli 2024
Sunside Energy AG
Industriestrasse 10
4573 Lohn-Ammannsegg
Ein Unternehmen der SGT Gruppe
Sunside Energy Ticino SA
Via Arbigo 12b
6616 Losone
Una società del Gruppo SGT